969458_tiny mamily Kathy2811 schrieb am: 02.02.2009 09:23

Schwanger während der Probezeit

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Hallo,

bitte um schnelle Hilfe. und zwar.
ich habe am 23.09.08 bei einer firma angefangen. nun bin ich in der 11 SSW. lange kann ich es nicht mehr verstecken da mein bauch aufgebläht ist und meine hosen zwicken so das ich den hosenknopf aufmachen muss.
ich habe bis märz noch probezeit danach geht es in einen unbefristeten vertrag über. stehe ich schon unter künidgungsfrist ?? wer kann helfen.?? habe in 30 minuten eine besprechung mit meinen chef.

danke.

Kommentare zu diesem Beitrag: 15

09.02.2009 13:51 Uhr Kathy2811

Hallo nochmal zusammen! Also ich bin jetzt ein wenig schlauer und schreibe euch kurz hier nieder was während der schwangerschaft / probezeit / arbeitsverhältnis alles beachtet werden muss.

Probezeit- befristeter Vertrag :
Ist man schwanger und man teilt dem AG dies mit. So kann er einen NICHT kündigen. Nur leider läuft der Vertrag aus wenn er während der Schwangerschaftszeit zuende geht. Somit besteht nach der beendigung des Vertrages kein Schutz mehr. Aber vor der Beendigung des Vertrages darf er NICHT kündigen. Auch die Probezeit wird somit nicht geltend gemacht. Sondern selbst da besteht schutz!!!

Probezeit – unbefristeter Vertrag :
Auch wie oben geschrieben darf der Vertrag nicht gekündigt werden. da es unbefristet ist hat man somit die ganze schwangerschaft schutz vor der küdigung auch während der probezeit. er darf bis 4 monate nach der geburt nicht kündigen!!!

Krankmeldung :
Wird man gemobbt, wie im meinen Fall. Kann man sich aus Schutz vor sich selbst und des Kindes krankschreiben lassen. Länger als 6 Wochen, so zahlt der AG nur die ersten 6 Wochen. Danach wird Krankengeld 70% des einkommens bezahlt. Wird aber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen vom FA so muss der AG so lange zahlen auch wenn man über 6 wochen ein beschäftigungsverbot hat! ich lasse mir daher ein beschäftigungsverbot aussprechen. sollte der AG teather machen, so kann der AG aber den Lohn wieder von der KK komplett rückerstatten lassen. erkundigt euch vorher bei eurer KK. meine macht es so.

lieben gruß und ich hoffe ich helfe hiermit einigen leuten weiter.

969458_tiny

04.02.2009 08:55 Uhr Kathy2811

Also : Ich stehe definitiv im Kündigungsschutz. Sie wollen mich dennoch loswerden und versuchen jetzt einen Antrag zustellen auf sondergenehmigung für die Kündigung einer Schwangerern. Nach Rücksprache mit meinen Rechtschutz, sagte der gute mann am telefon , das dies zu 99% nie durchgelassen wird und ich wenn doch dagegenklagen kann und somit wird die sondergenehmigung wieder ungültig. also so gut wie keine chance. ich berichte euch wie der sonderantrag ausgeht !

969458_tiny

03.02.2009 09:24 Uhr Kathy2811

Bisher hat mich der große chef noch mal gesprochen. er wollte erstmal wissen wie ich die situation sehe. ich sagte ihm solange ich kann gesundheitlich wie körperlich arbeite ich so lange es geht. und nach der elternzeit /baby jahr etc möchte ich wieder arbeiten. er sagte : ok, dann muss ich jetzt überlegen was wir machen das beide seiten glücklich sind! er will heute oder morgen mit mir darüber sprechen!
ich schreibe euch sobald ich wieder mehr weiß!
danke für eure antworten!

( ich habe einen unbefristeten vertrag wo 6 monate probezeit vereinbart sind )

969458_tiny

03.02.2009 01:22 Uhr fotohimmel

Der Spruch ist eigentlich schon eine gehörige Unverschämtheit aus dem arbeitsrechtlichen Mittelalter. Bei sowas muss sich doch ein Chef genau auskennen:
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist unwirksam, egal ob sie dem Arbeitgeber bekannt war oder nicht und ob Du sie bei der Einstellung wusstest, gesagt hast oder nicht. Auch in der Probezeit gilt da nichts anderes. Die ist nicht dazu gedacht, zu testen ob Du schwanger bist, sondern um zu prüfen, ob Du gut arbeitest.
Für Kleinstbetriebe (wohl aber nicht bei 3 Chefs) kann es vom Kündigungsschutz Ausnahmen geben, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich bei der Aufsichtsbehörde beantragt wurden. Diese Ausnahmebescheinigung muss aber bei der Kündigung beigefügt sein.
Wirst Du trotz Schwangerschaft gekündigt (egal ob Du es schon gesagt hast oder nicht), musst Du sofort, aller spätestens innerhalb von 14 Tagen, die schriftliche Kündigung mit einer ärztlichen Bescheinigung beim zuständigen Arbeitsgericht vorlegen und schriftlich beantragen, dass die Kündigung wegen der Schwangerschaft für unwirksam erklärt wird. Dies nennt man Kündigungs-Schutzklage. Die kannst Du nur sparen, wenn Du rechtzeitig eine schriftliche Erklärung hast, dass die Kündigung vom Arbeitgeber zurückgezogen wird. Ein “Geben Sie die Kündigung wieder her, wir zerreisen sie” reicht da aber nicht. Auch nicht ein “Wir überlegen noch”.
Kommt diese Rücknahmeerklärung zu spät, kannst Du die Kündigungs-Schutzlage zurückziehen.
Du kannst das auch über einen Anwalt machen lassen. Wenn Du rechtsschutzversichert bist, zahlt das die Versicherung, wenn nicht, zahlst Du Deinen Anwalt selber. Versäumst Du (oder der Anwalt) diese Frist, dann kann die Kündigung allerdings wieder wirksam werden.
Für Kündigungen ist übrigens die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.
Und lass Dir bloss nicht aufschwatzen, wie teuer das der Firma kommt und man müsste rückwirkend den Vertrag austauschen oder so was, denn gegen solche “Arbeits-Unfälle” kann sich der Arbeitgeber im Umlageverfahren preiswert versichern, dann kostet ihm das keinen Pfennig.
Wenn aber Dein Arbeitsvertrag befristet war, muss er aber nicht verlängert werden.
Das wäre die einzige Ausnahme: Wenn Dir die Firma einen befristeten Vertrag (Vorsicht, ansonsten genau gleicher Inhalt !) gegen einen unbefristeten Vertrag austauschen würde, um Dir nach der Elternzeit die Wahl der Weiterbeschäftigung zu lassen. Das hätte (für beide ! ) Vorteile.
Wenns Probleme oder Fragen gibt, kannst Du (zB per PN) noch mal nachfragen.

620357_tiny

03.02.2009 00:32 Uhr Wonne

Hi du
Ich glaub schon das du gekündigt werden kannst, bin sogar fast sicher. Du bist in der Probezeit, also kann dich der Chef ohne bestimmten grund kündigen. Das gilt glaub auch in der Schwangerschaft.
Würd mich jetzt echt interessieren wies bei dir ausgeht.
LG Wonne

1418372_tiny

02.02.2009 15:49 Uhr Nicole78

ist nun leider nicht genau ersichtlich um was für einen vertrag es sich bei dir handelt.

normalweise hat man in der schwangerschaft einen besonderen kündigungsschutz, nur in ausnahmefällen kann gekündigt werden. sollte es keine befristung oder ähnliches geben kann man erst gekündigt werden nach der elternzeit. d. h. genau vier monate nach ende der elternzeit.

wie gesagt aber das gilt nur unter normal bedingungen, kommt wie gesagt auf den vertrag an.

300_tiny

02.02.2009 15:45 Uhr happymom-ym

Also ich würde mich mal schlau machen, wenn ich es recht in erinnerung habe, müsstets du wenigstens noch bis zum Ende der Mutterschutzzeit beschäftigt werden, bin mir aber nicht ganz sicher.

Am besten mal nen Anwalt fragen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt!!

Viel Glück!

1113077_tiny

02.02.2009 13:08 Uhr Kathy2811

So ich habe es Ihm gesagt. er war erstmal geschockt hat mir dennoch aber gratuliert. naja er meinte er müsse das mit den anderen beiden chefs ansprechen und sagte das er denkt das sich unsere wege trennen werden. ich habe jetzt total angst gekündigt zuwerden. schließlich brauchen wir das zweite einkommen!
ich habe so angst grad. mal sehen was die anderen beiden chef´s zu ihm sagen. ich hoffe ja mal nicht!
grüße ich halte euch auf den laufenden!

969458_tiny

02.02.2009 11:55 Uhr Sugar

ne,muß man net sagen…ich war damals schwanger,als ich den vertrag unterschrieben hab..und habe nicht gesagt,das ich schwanger bin…wegen probezeit…als die um war,hab ich gesagt,das ich schwanger bin..gekündigt werden kann man net…
liebe grüße,ivonne

300_tiny

02.02.2009 11:53 Uhr BabyLove08

hallo,

also schon allein wegen der gesundheit deines kindes und dir würde ich es so schnell wie möglich deinem chef sagen.habe ich auch getan,als ich es zu 100% vom arzt wusste.wenn du es veschweigst kannst du dennoch gekündigt werden,da du es schon vorher wusstest und es angeben musst!

lg

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02.02.2009 11:48 Uhr Akiko

Wenn ich richtig informiert bin MUSST du es deinem Arbeitgeber sagen sobald du es selbst zu 100% weißt dass du schwanger bist.

Ich wuensch dir viel Glueck und eine tolle Zeit und vorallem viel Gesundheit fuer dich und dein Baby!

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02.02.2009 10:03 Uhr Kathy2811

danke euch ! ich werde es ihm jetzt sagen. berichte euch sobald ich aus der besprechung zurück bin!

969458_tiny

02.02.2009 09:54 Uhr lissy.1981

Hallo hatte das gleiche Problem, du bist sobald du schwanger bist unkündbar, also schon einen unbefristeten Vertrag. mußt es sagen bevor man es sieht, sonst kannst noch gekündigt werden.

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02.02.2009 09:41 Uhr Dani3012

hallo,
ich kann dir nur sagen,
das eine freundin von mir auch während der probezeit schwanger geworden ist und sie noch dort arbeitet.
allerdings wird sie nicht übernommen,
da es ein befristetes verhältnis ist.

ich denke mal du stehst schon unter kündigungsschutz.

hoffe ich konnte etwas helfen.

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