Elterngeld

Author: N.N.. Erstellt am: 21.05.2008 12:56

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Elterngeld gilt für alle ab dem 01.01.2007 geborenen Kinder. Für alle bis 31.12.2006 geborenen Kinder gilt das alte Erziehungsgeld.

Das neue Elterngeld ist ein wichtiger Meilenstein einer zukunftsorientierten Familienpolitik. Es soll sowohl eine finanzielle Unterstützung für Familien sein (Nettoersatzlohn) als auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf entscheidend verbessern (Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden, Partnerbonusmonate).

Elterngeldrechner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Anspruch

Anspruch auf Elterngeld ist unabhängig davon, ob vor der Geburt ein Erwerbseinkommen vorlag, d.h. er gilt für Arbeitnehmer, Selbständige, Studierende, Auszubildende, Erwerbslose und Hausfrauen. Lediglich die Berechnung und die Höhe des Elterngeldes sind unterschiedlich.

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, wenn sie

  • mit ihrem Kind in einem Haushalt leben,
  • ihr Kind überwiegend selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten und
  • ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

Anspruch auf Elterngeld besteht auch für ein Kind, das von einem Ehe- oder Lebenspartner in die Familie eingebracht wurde sowie für Eltern, die ein Kind mit dem Ziel der Adoption in ihren Haushalt aufgenommen haben.

Bei schwerer Krankheit, schwerer Behinderung oder Tod der Eltern haben Verwandte bis dritten Grades und ihre Ehe- oder Lebenspartner Anspruch auf Elterngeld.

Höhe

Der betreuende und erziehende Elternteil hat Anspruch auf ein monatliches Elterngeld in Höhe von mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro.

Arbeitnehmer

  • Arbeitnehmer, die ihren Beruf unterbrechen, erhalten ein Elterngeld von 67% des durchschnittlichen monatlichen Nettolohnes.
  • Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren, erhalten ein Elterngeld von 67% der Differenz des durchschnittlichen monatlichen Nettolohnes vor und nach der Geburt.
  • Als durchschnittlicher monatlicher Nettolohn vor der Geburt kann höchstens 2700 Euro angesetzt werden.
  • Geringverdienende Arbeitnehmer, die vor der Geburt einen durchschnittlichen monatlichen Nettolohn von unter 1000 Euro verdient haben, erhalten einen höheren Prozentsatz. Für je 20 Euro, die der durchschnittliche monatliche Nettolohn unter 1000 Euro liegt, erhöht sich der Prozentsatz um 1%.

Selbständige

  • Selbständige, die ihre Geschäftstätigkeit unterbrechen, erhalten ein Elterngeld von 67% des nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten monatlichen Gewinnes nach Abzug der Steuern.
  • Selbständige, die ihre Geschäftstätigkeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren, erhalten ein Elterngeld von 67% der Differenz des nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten monatlichen Gewinnes nach Abzug der Steuern vor und nach der Geburt.
  • Als durchschnittlicher monatlicher nach steuerrechtlichen Grundsätzen ermittelten monatlichen Gewinnes vor der Geburt kann höchstens 2700 Euro angesetzt werden.

Bei der Einkommensermittlung werden Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen und daher kein Einkommen bzw. ein geringeres Einkommen verdient wurde, werden nicht mitgezählt. So wird ein Absinken des Elterngelds für das jüngere Kind vermieden.

Erwerbslose

  • Nicht erwerbstätige Eltern wie Arbeitslose, Studierende oder Hausfrauen erhalten ein einkommensunabhängiges Elterngeld in Höhe von 300 Euro im Monat.

Bei Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag wird das Elterngeld oberhalb des Mindestbetrages von 300 Euro als Einkommen berücksichtigt, bis 300 Euro ist es also anrechnungsfrei.

Dauer

  • Eltern können in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes Elterngeld erhalten.
  • Ein Elternteil kann dabei höchstens 12 Monate Elterngeld beantragen.
  • Um den sogenannten Partnerbonus zu bekommen, muss auch der andere Elternteil mindestens 2 Monate den Beruf unterbrechen oder die Arbeitszeit auf höchstens 30 Wochenstunden reduzieren.
  • Alleinerziehende können alleine die vollen 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn sie nicht mit dem anderen Elternteil des Kindes in einer Wohnung leben und das alleinige Sorgerecht oder wenigstens das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Einteilung

  • Eltern können die 14 Monate Elterngeldanspruch bis auf die 2 Monate Partnerbonus frei untereinander aufteilen.
  • Die können den Elterngeldanspruch auch parallel geltend machen, die zustehenden 14 Monate sind dann lediglich schneller aufgebraucht.
  • Die Einteilung der Monate muss bereits bei der Antragstellung erfolgen und kann danach nur noch in besonderen Fällen geändert werden.
  • Bei Alleinerziehenden ist eine Einteilung selbstverständlich hinfällig.

Mehrlingsgeburten

Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro je Kind.

Geschwisterbonus

Haben Eltern mehr als ein Kind, erhalten sie einen Geschwisterbonus. Das Elterngeld wird um 10%, mindestens aber 75 Euro erhöht. Bei zwei Kindern wird der Geschwisterbonus gezahlt bis das ältere Geschwisterkind 3 Jahre alt ist. Bei mehr als zwei Kindern wird der Geschwisterbonus gezahlt bis zwei Geschwisterkinder 6 Jahre alt sind. Das eigentliche Elterngeld wird bis zum Ende der Anspruchsdauer von 12 oder 14 Monaten gezahlt.

Steuer

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, aber es wird zum Einkommen hinzugerechnet und hat so Einfluss auf die Höhe des individuellen Steuersatzes.

Auszahlung

  • Mütter, die unmittelbar vom Mutterschutz in Elternzeit gehen, erhalten Elterngeld erst nach Ende des Mutterschaftsgeldes. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses wird auf das Elterngeld voll angerechnet, sofern sich die Anspruchszeiträume überschneiden. Ausgenommen davon sind nur Arbeitnehmerinnen, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und daher vom Bundesversicherungsamt ein Mutterschaftsgeld von einmalig bis zu 210 Euro erhalten.
  • Väter, die ab Geburt des Kindes in Elternzeit gehen möchten, haben ab diesem Zeitpunkt Anspruch auf Elterngeld.
  • Mütter oder Väter, die nicht unmittelbar nach der Geburt in Elternzeit gehen möchten, haben Anspruch auf Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem sie in Elternzeit gehen.
  • Es ist möglich, sich pro Monat nur die Hälfte des Elterngeldes auszahlen zu lassen und so die Anspruchsdauer bis auf 28 Lebensmonate des Kindes zu verlängern.

Antrag

Jeder Elternteil kann einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Sind zwei Eltern vorhanden, muss der Partner diesen Antrag mitunterschreiben. Damit gibt der Partner sein Einverständnis mit der Einteilung der Elterngeldmonate, wie sie sich aus dem Antrag ergibt.

Der Antrag auf Elterngeld kann mit dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Da Elterngeld rückwirkend für bis zu drei Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt wird, muss der Antrag nicht in aller Eile gestellt werden. Wichtige Dokumente für die Antragstellung:

  • Geburtsbescheinigung,
  • bei Angestellten Nachweis zum Erwerbseinkommen bzw. bei Selbständigen Nachweis zum Gewinn,
  • bei Angestellten Arbeitszeitbestätigung durch den Arbeitgeber bei Teilzeitarbeit im Bezugszeitraum bzw. bei Selbständigen Erklärung über die Arbeitszeit,
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld,
  • Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld

Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die von den Landesregierungen beauftragten Elterngeldstellen.

Rechtsgrundlage

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Bundeserziehungsgeldgesetz; Landesgesetze

Weitere Informationen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Elterngeld Info

Elterngeld Broschüre

Elterngeldrechner

Tipp: Eltern aus Nordrhein-Westfalen und Bayern können den Antrag auf Elterngeld auch online stellen.

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"Würdet ihr euch auf ein erhöhtes Brustkrebs-Risiko testen lassen?"
Ja, ich würde mich testen lassen
Nein, ich würde mich nicht testen lassen
Ja, wenn bereits Krankheitsfälle in der Familie bekannt sind
Kennst du schon?

“Brustamputation bei Krebsrisiko”

Liebe mamilys,

wie in fast allen Medien berichtet wurde, hat sich Angelina Jolie vorsorglich beide Brüste amputieren lassen. Ihre behandelnden Ärzte bescheinigten ihr ein 87-prozentiges Risiko an Brustkrebs zu erkranken, da sie das fehlerhafte Gen BRCA1 in sich trage. Somit unterzog sie sich einer dreimonatigen Behandlung, bestehend aus der Amputation und einem Wiederaufbau der Brust mit Hilfe von Implantaten. Nach Abschluss dieser Behandlung, liege ihr Risiko an Brustkrebs zu erkranken, nur noch bei fünf Prozent. Die Schauspielerin setzt sich verstärkt dafür ein, dass mehr Frauen einen Gentest durchführen lassen , um so das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, frühzeitig zu erkennen. Würdet ihr euch auf ein erhöhtes Brustkrebsrisiko testen lassen? Und würde eine vorsorgliche Brustamputation bei einer hohen Krebs-Gefahr für euch in Frage kommen.

Hier könnt ihr uns diese Woche gerne eure Meinungen zu diesem Thema mitteilen.

Viel Spass dabei und eine schöne Woche wünscht euch

euer mamily-team

Das mamily Team
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