Kindergeld

Author: N.N.. Erstellt am: 21.05.2008 13:05

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Anspruch

Kindergeld gibt es für

  • alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • Kinder in der Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • Kinder ohne Arbeitsplatz bis zum 21. Lebensjahr
  • behinderte Kinder, die sich nicht selbst unterhalten

können, ohne Altersgrenze

Das gilt nicht nur für leibliche Eltern, sondern auch für Adoptiv- und Stiefeltern sowie gegebenenfalls Groß- oder Pflegeeltern. Für die Zeit, in der das Kind den Kindergeldbezug ausschließende Wehr- oder Zivildienst verrichtet, verlängert sich die obere Altersgrenze entsprechend. Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt grundsätzlich bei eigenem Kindeseinkommen von mehr als 7680 Euro im Jahr.

Wichtig: Im Januar 2007 wurde die obere Altersgrenze von 27. Lebensjahre auf 25. Lebensjahre gesenkt. Haben Kinder 2006 das 25. Lebensjahr oder 26. Lebensjahr vollendet, erhalten die Eltern bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld, haben Kinder 2006 das 24. Lebensjahr vollendet, erhalten die Eltern bis zum 26. Lebensjahr Kindergeld.

Höhe

Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Die Höhe ist nach der Anzahl der Kinder gestaffelt:

  • Für das erste, zweite und dritte Kind je 154 Euro
  • Für das vierten und jedes weitere Kind je 179 Euro

Kinderfreibetrag

Statt des Kindergeldes kann auch der sogenannte Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden. Er beträgt 152 Euro pro Monat und Elternteil, bei zusammenveranlagten Ehepartnern also 304 Euro. Dieser Steuerfreibetrag kann unter Umständen auch auf ein Stiefelternteil oder die Großeltern übertragen werden, wenn das Kind in deren Haushalt lebt. Im Regelfall ist der Steuerfreibetrag allerdings nur für die Eltern interessant, die ein hohes Einkommen beziehen. Denn nur dann ist die steuerliche Entlastung durch den Steuerfreibetrag im Allgemeinen höher als das Kindergeld. In der Regel prüft das Finanzamt aber bei der Einkommenssteuererklärung, welche Variante im Einzelfall die günstigere ist.

Antrag

Kindergeld muss schriftlich bei den Familienkassen der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden und wird von dieser an den Elternteil gezahlt, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen, können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll.

Für Anfragen an die Familienkassen können montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr folgende bundesweit einheitlichen Rufnummern gewählt werden:

Kindergeld: (01801) 546337

Zahlungstermine: (01801) 924586

Rechtsgrundlagen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 62ff.

Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in Sonderfällen

Weitere Informationen

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Kindergeld Info

Kindergeld Broschüre

Bundesagentur für Arbeit

Kindergeld und Kinderzuschlag

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“Einschulung”-“Wie alt waren eure Kinder bei der Einschulung?”

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früher wurden viele Kinder oftmals erst mit sieben Jahren eingeschult. Heute ist es eher umgekehrt. Immer häufiger ist es so, dass Kinder schon mit fünf Jahren eingeschult werden. Wie war es bei euren Kindern? In welchem Alter wurden eure Kids zum i-Dötzchen? Habt ihr die richtige Entscheidung getroffen, oder hättet ihr eure Kinder im Nachhinein lieber früher oder später eingeschult?


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Viel Spaß wünscht euch euer mamily-Team

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